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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2 Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung ab 01.01.2019 – Überblick

Die Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung ab 01.01.2019 bringt gravierende Veränderungen in der Lohnverrechnung. Erstmalig ist spätestens am 15.02.2019 eine monatliche Beitragsgrundlagenmeldung zu erstatten, und zwar für Jänner 2019.

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