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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.8.1 Ausgangspunkt: CSRD und österreichisches NaBeG

Mit dem Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG, BGBl I Nr 6/2026) hat Österreich die Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in das Unternehmensrecht integriert und zugleich Übergangs- und Schutzmechanismen für kleinere Unternehmen geschaffen. Das NaBeG ändert primär das Dritte Buch des UGB, das nun als „Rechnungslegung und sonstige Unternehmensberichterstattung“ bezeichnet wird, und baut die Nachhaltigkeitsberichterstattung systematisch in den Lagebericht ein.

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