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Neu Dokument-ID: 1267674

Andrea Futterknecht | Muster | Textbaustein

9.2.18 Nachschüsse

Deutsch/englisch

 

Nachschüsse

 

Additional Contributions

1.

Die Gesellschafter können über die Beträge der Stammeinlagen hinaus, und zwar auch solange die Stammeinlagen nicht vollständig einbezahlt sind, die Einforderung von weiteren Einzahlungen (Nachschüsse) bis zum Höchstbetrag des Doppelten der übernommenen Stammeinlagen im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch Generalversammlungsbeschluss festsetzen.

1.

Shareholders may be required to make additional contributions beyond the amounts of their initial capital contributions. This requirement can be enforced even if the initial capital contributions have not been fully paid. The demand for these additional contributions can be set by a resolution of the general meeting, up to a maximum amount of twice the initial capital contributions at the time of the resolution.

2.

Beschlüsse über Einforderungen bedürfen einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei der Beschlussfassung müssen mindestens 75 % des Stammkapitals vertreten sein.

2.

Decisions regarding demands require a simple majority of the votes cast. At least 75 % of the share capital must be represented during the decision-making process.

3.

Für die Einzahlung fälliger Nachschüsse gelten die für die Einbringung fälliger Einzahlungen auf die Stammeinlagen vereinbarten Bestimmungen.

3.

The provisions agreed upon for the payment of due contributions to the share capital apply to the deposit of due additional contributions.

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