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Dokument-ID: 776017
3.6 Offenlegungspflichten
Der Hauptnachteil einer Zweigniederlassung gegenüber der Gründung einer inländischen Tochtergesellschaft besteht in den Offenlegungspflichten.
Wesentliche, die ausländische Hauptniederlassung betreffende Umstände, müssen (anders als bei einer Tochtergesellschaft) auch beim Firmenbuch der Zweigniederlassung angemeldet bzw eingereicht werden: