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Dokument-ID: 628341
3.1 Ordentliche Kapitalerhöhung
Die Erhöhung des Stammkapitals setzt gem § 52 Abs 1 GmbHG einen Beschluss auf Abänderung des Gesellschaftsvertrages voraus, der nur in einer Generalversammlung gefasst werden kann (kein schriftlicher Gesellschafterbeschluss möglich).