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Neu Dokument-ID: 666761

Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.3 Prüfung

Der Lagebericht ist immer durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind, soweit diese nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften einen Aufsichtsrat haben müssen, gemäß § 268 Abs 1 Unternehmensgesetzbuch von der Pflicht zur Abschlussprüfung befreit. Unterbleibt die Prüfung des Lageberichts, so kann der Jahresabschluss nicht festgestellt werden.

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