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Andrea Futterknecht - Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.1 Quorum – Allgemeines

Die Spaltung bedarf eines Beschlusses der Anteilsinhaber, der bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen zu fassen ist. Der Gesellschaftsvertrag kann eine größere Mehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen.

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