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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.3.2 Recht auf Sonderprüfung

Grundvoraussetzung

Zur Ausübung des Minderheitenrechts auf Sonderprüfung ist erforderlich, dass ein von Gesellschaftern eingebrachter Antrag auf Bestellung sachverständiger Sonderprüfer zur Prüfung des letzten Jahresabschlusses durch Gesellschafterbeschluss abgelehnt wurde. In diesem Fall sind Gesellschafter, die entweder allein oder gemeinsam

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