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Andrea Futterknecht - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1 Rechtliche Grundlagen zur Verschmelzung

Rechtsgrundlagen

  • §§ 96–101 GmbHG (mit Verweisen auf §§ 220–233 AktG)
  • EU-VerschG
  • Art I UmgrStG

Begriff

Verschmelzung bedeutet Zusammenführung von Gesellschaften, ohne dass es zu einer Liquidation einer Gesellschaft kommt (siehe § 96 GmbHG und § 219 AktG).

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