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Gerda Schönsgibl - Nina Gasser-Koneczny - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.1 Registrierungen beim Finanzamt

Folgende Registrierungen sind beim Finanzamt durchzuführen:

  1. Antrag auf Vergabe einer Steuernummer
  2. Antrag auf Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  3. Antrag auf Vergabe einer EORI-Nummer
  4. Antrag auf Vergabe eines FinanzOnline-Zugang

Antrag auf Vergabe einer Steuernummer

Allgemeine Informationen

Jeder Unternehmer hat gem § 121 Bundesabgabenordnung (BAO) innerhalb eines Monats dem zuständigen Finanzamt die Betriebseröffnung zu melden.

Die Steuernummer ist wie folgt aufgebaut:

  • 2-stellige Finanzamtsnummer zB 03
  • 7-stellige Steuernummer (Ordnungsbegriff) zB 123/4567 – Team XX

Mit der Vergabe der Steuernummer wird ein Steuerakt angelegt.

Weiters richtet das Finanzamt ein Abgabenkonto ein. Auf dieses Konto haben in der Folge alle Zahlungen (wie zB für Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer, Lohnabgaben, …) zu erfolgen. Zuständig für die Verbuchung der gesamten Beträge und die gesamte Kontengebarung ist im Finanzamt die Abteilung „Abgabensicherung“ (Abgabeneinhebung und Rechnungswesen). Gemeldete und vorgeschriebene Abgaben werden als Belastung, die entsprechenden Zahlungen als Gutschrift gebucht. Die Bewegungen auf dem Abgabenkonto werden in Form von „Buchungsmitteilungen“ mitgeteilt bzw können über FinanzOnline jederzeit abgerufen werden.

Verfahren

Für diese Anzeige gibt es grundsätzlich keine Formvorschriften. Es reicht somit auch eine formlose Mitteilung an das Finanzamt, in dem die Betriebseröffnung bekannt gegeben und um Zuteilung einer Steuernummer ersucht wird. Diese Anzeige kann sowohl vom Unternehmer selbst oder vom steuerlichen Vertreter schriftlich oder mündlich erstattet werden.

Formulare

Zusätzlich ist folgender Fragebogen auszufüllen und gemeinsam mit dem Unterschriftsprobenblatt vorzulegen:

  • Verf 15 Fragebogen für Körperschaften
  • Verf 26 Unterschriftsprobenblatt

Weiters ist eine Eröffnungsbilanz der GmbH sowie der Firmenbuchauszug beizulegen.

Hinweis: Ausfülltipps

Folgende Fragen sind immer zu beantworten:

  • Voraussichtlicher Jahresumsatz im Eröffnungsjahr und Gründungsjahr
  • Voraussichtlicher Gewinn im Eröffnungsjahr und Gründungsjahr

Der angegebene Gewinnes ist Basis für die Berechnung der Körperschaftsteuervorauszahlung. Aufgrund von Investitionen, … in der Gründungsphase kann sich daher in dieser Anfangsphase auch ein Verlust ergeben.

Neben den Fragebögen/Formularen wird vom Finanzamt ein Identitätsnachweis (zB Reisepass, Führerschein, Personalausweis). Ebenso kann ein Tätigkeitsnachweis (zB in Form von Miet- oder Pachtverträgen für das betriebene Geschäftslokal, Dienstnehmeranmeldungen, …) verlangt werden.

Antrag auf Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Allgemeine Informationen

Die Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) ist eine spezielle Steuernummer, die der Identifikation gegenüber anderen Unternehmen dient. Die UID-Nummer wird den Unternehmen automatisch vom Finanzamt zugeteilt.

Der UID-Nummer kommt bei Geschäftsbeziehungen innerhalb der EU (Binnenmarkt) erhebliche Bedeutung zu, und zwar einerseits als Voraussetzung für die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung und andererseits im Zusammenhang mit der Erbringung von sonstigen Leistungen (Dienstleistungen).

Die UID-Nummer ist bei Inlandsumsätzen Bestandteil einer ordnungsgemäßen Rechnung. Seit 1. Juli 2006 muss auch die UID-Nummer des inländischen Leistungsempfängers auf Rechnungen über EUR 10.000,– angeführt werden (§ 11 Abs 1 Z 2 Umsatzsteuergesetz – UstG).

Jede UID-Nummer besteht aus einem zweistelligen Länderkennzeichen sowie 2 bis 12 weiteren Stellen.

In Österreich ist das Länderkennzeichen „AT“ und es werden „U“ und 8 Stellen vergeben, ATU12345678.

Verfahren

Die UID-Nummer wird entweder gemeinsam mit dem Antrag auf Vergabe der Steuernummer oder über Antrag vom zuständigen Finanzamt vergeben.

Formulare

Es ist ausschließlich das Formular „U 15 – Antrag auf Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer“ zu verwenden.

Antrag auf Vergabe einer EORI-Nummer

Allgemeine Informationen

Die EORI-Nummer (Economic Operator Registration and Identification Number) ist eine EU-weit gültige Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Unternehmen, die im Export und Import mit Drittländern (außerhalb der EU) tätig sind. Sie ist unabhängig von der Inanspruchnahme eines Spediteurs, und muss von jedem Importeur bzw Exporteur selbst beantragt werden.

Die EORI-Nummer muss seit 1. September 2009 bei jeder Ausfuhr und Einfuhr und bei jedem Kontakt mit der Zollbehörde verwendet werden.

Verfahren

Der Antrag auf Vergabe der EORI-Nummer erfolgt in 3 Schritten:

  1. Registrierung für den Antrag
    Diese ist ausschließlich über Internet unter folgendem Link: https://zrb.bmf.gv.at/extern/zrb/spring/eori-flow?execution=e1s1 möglich. Abhängig von der Rechtsform des Antragstellers ist ein eigenes Stammdatenblatt auszufüllen.
  2. Ausdruck und Unterzeichnung des Antrags und Versendung an zuständiges Zollamt
    Nach erfolgter Registrierung erfolgt die Übermittlung der Antragsdaten mittels E-Mail in Form eines EORI-Antrags im PDF-Format an den Antragsteller. Dieser Ausdruck ist firmenmäßig zu unterfertigen und per Post oder mittels Telefax an das für den Sitz des Antragstellers zuständige Zollamt durch den Antragsteller zu retournieren.
  3. Zuteilung der EORI-Nummer durch das BMF
    Die Zuteilung der EORI-Nummer erfolgt durch das Bundesministerium für Finanzen nach einer Bearbeitungsdauer von etwa 10 bis 14 Tagen.

Formulare

Es ist ausschließlich das Stammdatenblatt EORI für juristische Person (insbesondere für Aktiengesellschaft, Bund, Europäische Gesellschaft, Verein, …) zu verwenden.

FinanzOnline

Allgemeine Informationen

FinanzOnline ist das elektronische Datenübertragungsverfahren der Österreichischen Finanzverwaltung auf Basis der Internettechnologie. Seit dem Jahr 2003 haben neben Parteienvertretern alle Bürger sowie Unternehmer und Gemeinden Zugang zu diesem Online-Service.

FinanzOnline steht 24 Stunden zur Verfügung und gibt die Möglichkeit zur jederzeitigen Änderung von personenbezogenen Grunddaten, wie zB Adresse, Bankverbindung, …, das Steuerkonto und der Steuerakt können abgefragt werden. Auch können Rückzahlungsanträge elektronisch eingebracht werden. Weiters können Selbstbemessungsabgaben gemeldet und direkte Veranlassung der elektronischen Zahlung durchgeführt werden. Ebenso kann die Bestätigung der Gültigkeit einer UID-Nummer oder die Abfrage einer UID-Nummer erfolgen.

Verfahren

Die Anmeldung von juristischen Personen kann nur persönlich durch den gesellschaftsrechtlichen Vertreter (zB Vorstand, Geschäftsführer) oder einen Bevollmächtigten bei einem Finanzamt durchgeführt werden.

Formulare

Es ist ausschließlich das Formular „FON1 – Anmeldung zu FinanzOnline und Antrag auf elektronische Akteneinsicht gem § 90a BAO für natürliche Person, Personengesellschaft oder juristische Person“ zu verwenden.