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Dokument-ID: 1064305
5.8 Reorganisationsverfahren
Reorganisationsbedürftigkeit liegt vor, wenn für ein Unternehmen prognostisch eine wesentliche und nachhaltige Verschlechterung der Eigenmittelquote anzunehmen ist. Zweck einer Unternehmensreorganisation ist es, betriebswirtschaftliche Maßnahmen zur Verbesserung der Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage eines bestandsgefährdeten Unternehmens zu setzen, um dessen nachhaltige Weiterführung zu ermöglichen.