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Neu Dokument-ID: 627844

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3 Schritte im Rahmen der Bargründung (Standardfall)

  • Prüfung, ob ein NeuFöG-Fall vorliegt; falls ja, haben die Gesellschafter die notwendige Bestätigung persönlich bei der Wirtschaftskammer oder der SVA (bei reiner Beteiligungsgesellschaft) einzuholen
  • Klärung des Firmenwortlautes durch Firmenbuchabfrage, allenfalls Rücksprache mit dem Firmenbuchgericht und/oder Einholung einer Stellungnahme der Wirtschaftskammer durch Rechtsanwalt/Notar
  • Abschluss des Gesellschaftsvertrages/Errichtungserklärung durch den/die Gesellschafter in Notariatsaktsform (Vertretung ist möglich: beglaubigte Spezialvollmacht)
  • Bestellung des/der ersten Geschäftsführer durch den/die Gesellschafter (sofern nicht bereits im Gesellschaftsvertrag erfolgt) mittels notariell beglaubigtem Gesellschafterbeschluss
  • Beglaubigte Unterfertigung einer Firmenbucheingabe durch sämtliche Geschäftsführer
  • Beglaubigte Unterfertigung je einer Musterzeichnung pro Geschäftsführer
  • Leistung der Bareinlagen durch den/die Gesellschafter und Einholung einer Bankbestätigung (§ 10 GmbHG) oder alternativ Bestätigung des Notars, auf dessen Anderkonto überwiesen wurde

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