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Neu
Dokument-ID: 627844
2.3 Schritte im Rahmen der Bargründung (Standardfall)
- Prüfung, ob ein NeuFöG-Fall vorliegt; falls ja, haben die Gesellschafter die notwendige Bestätigung persönlich bei der Wirtschaftskammer oder der SVA (bei reiner Beteiligungsgesellschaft) einzuholen
- Klärung des Firmenwortlautes durch Firmenbuchabfrage, allenfalls Rücksprache mit dem Firmenbuchgericht und/oder Einholung einer Stellungnahme der Wirtschaftskammer durch Rechtsanwalt/Notar
- Abschluss des Gesellschaftsvertrages/Errichtungserklärung durch den/die Gesellschafter in Notariatsaktsform (Vertretung ist möglich: beglaubigte Spezialvollmacht)
- Bestellung des/der ersten Geschäftsführer durch den/die Gesellschafter (sofern nicht bereits im Gesellschaftsvertrag erfolgt) mittels notariell beglaubigtem Gesellschafterbeschluss
- Beglaubigte Unterfertigung einer Firmenbucheingabe durch sämtliche Geschäftsführer
- Beglaubigte Unterfertigung je einer Musterzeichnung pro Geschäftsführer
- Leistung der Bareinlagen durch den/die Gesellschafter und Einholung einer Bankbestätigung (§ 10 GmbHG) oder alternativ Bestätigung des Notars, auf dessen Anderkonto überwiesen wurde