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Neu Dokument-ID: 1188908

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.11.7 Schutz von Hinweisgebern

Maßnahmen, die in Vergeltung eines berechtigten Hinweises erfolgt sind, sind rechtsunwirksam und können Wiederherstellungs- und Schadenersatzverpflichtungen nach sich ziehen. Beispielhaft zählt das Gesetz folgende Maßnahmen auf:

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