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Dokument-ID: 831601
3.3 Spaltungsplan als Teil des Spaltungsbeschlusses
Der Spaltungsplan selbst bildet gem § 8 Abs 4 2. Satz SpaltG einen unverzichtbaren Teil des Spaltungsbeschlusses und ist in die Niederschrift über den Beschluss und in die Zustimmungserklärungen aufzunehmen oder diesen als Anlage beizufügen.