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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.2.1 Spaltungsplan

Die Geschäftsführung der übertragenden Gesellschaft hat einen Plan für die grenzüberschreitende Spaltung (Spaltungsplan) zu erstellen. Der Spaltungsplan hat folgende Mindestangaben aufzuweisen:

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