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Dokument-ID: 628318
1 Stammkapital
Das Stammkapital der GmbH hat Ersatzfunktion für die persönliche Haftung der Gesellschafter und dient der Aufbringung und Erhaltung des Gesellschaftsvermögens. Bei der Gründung gewährleistet es ein Mindestanfangsvermögen, im weiteren Verlauf des Bestandes der GmbH bindet es das Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter bringen das Stammkapitalentweder durch Leistung von Bareinlagen oder Sacheinlagen ein.