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Dokument-ID: 1198296
4.12.4 Steuerrecht
Lohnsteuerlich besteht bereits seit 2022 die Möglichkeit, bei Vorliegen von jährlich mindestens 26 Tagen, an denen die Tätigkeit ausschließlich im Homeoffice ausgeübt wird, in der Veranlagung Werbungskosten bis zu EUR 300,– für die Anschaffung von ergonomisch geeignetem Mobiliar geltend zu machen, wenn steuerlich keine Ausgaben für ein Arbeitszimmer berücksichtigt werden.