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Neu Dokument-ID: 736769

Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.4 Termine im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss

Gem § 22 GmbH-Gesetz sind die Geschäftsführer verpflichtet, ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem zu führen, das den Anforderungen des Unternehmens entspricht. Die Geschäftsführung ist für die Aufstellung des Jahresabschlusses zuständig.

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