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Dokument-ID: 1074706
4 Treuhandschaft
Begriff Treuhandschaft
Bei einer Treuhandschaft handelt es sich um ein Rechtsverhältnis, bei dem eine natürliche oder juristische Person (Treugeber) einer zweiten Person (Treuhänder) ein Recht unter der Bedingung überträgt, von diesem Recht nicht zum eigenen Vorteil Gebrauch zu machen.