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Dokument-ID: 1064285
7.3 Überblick Haftungstatbestände im Verhältnis zu Gläubigern
Basis für eine Haftung des handelsrechtlichen Geschäftsführers gegenüber Gesellschaftsgläubigern können folgende Tatbestände sein:
- Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen
- Vornahme von Zahlungen nach dem Zeitpunkt des Insolvenzeintrittes (Gläubigerbegünstigung)
- Nicht rechtzeitige Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
- Für den Bund hinsichtlich Abgabenforderungen: § 9 BAO
- Für den Sozialversicherungsträger hinsichtlich Beiträgen nach dem ASVG: § 67 Abs 10 ASVG
- Bei nach den Rechnungslegungsvorschriften prüfpflichtigen GmbHs im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens: die Nichtbeantragung des Reorganisationsverfahrens trotz vermutetem Reorganisationsbedarf sowie die Nichtaufstellung bzw Nichtprüfung des Jahresabschlusses
- Verstoß gegen Eigenkapitalersatzregelungen