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Neu Dokument-ID: 628221

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.5 Überprüfung der Barabfindung

Die Anfechtung des Beschlusses kann nicht darauf gestützt werden, dass die Barabfindung nicht angemessen festgelegt ist oder dass die Erläuterungen der Barabfindung in den Berichten gemäß § 3 GesAusG den gesetzlichen Bestimmungen nicht entsprechen.

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