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Dokument-ID: 736926
3.6 Umwandlungsprüfung
Verlangen eines Gesellschafters
Ist die übertragende Kapitalgesellschaft eine GmbH, ist die Umwandlungsprüfung nur auf Verlangen eines ihrer Gesellschafter unbedingt durchzuführen (§ 100 Abs 2 GmbHG iVm § 2 Abs 3 UmwG). Die Umwandlungsprüfung kann auch freiwillig durchgeführt werden. Wurde dem Verlangen eines Gesellschafters nicht entsprochen, hat er dies anlässlich der Beschlussfassung zu Protokoll zu erklären. Dies gilt auch als Widerspruch gegen den Umwandlungsbeschluss (§ 100 Abs 2 GmbHG iVm § 2 Abs 3 UmwG) (Kalss Verschmelzung Spaltung Umwandlung², Rz 61 zu § 2 UmwG).