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Dokument-ID: 736903
3.3 Umwandlungsvertrag
Die verschmelzende Umwandlung erfordert zwingend die Errichtung eines Umwandlungsvertrages. Ein Verzicht ist nicht möglich.
Parteien
Der Umwandlungsvertrag wird zwischen der umzuwandelnden Kapitalgesellschaft (vertreten durch Geschäftsführer in vertretungsbefugter Anzahl) und dem Hauptgesellschafter abgeschlossen.