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6.2 Unterlagen
Folgende Unterlagen sind bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung zu errichten:
Dokument | Verzichtbar/Frist |
Verschmelzungsplan | Nein, allenfalls können einige Angaben entfallen |
Schlussbilanz | Die Schlussbilanz muss auf einen höchstens neun Monate vor der Anmeldung der beabsichtigten Verschmelzung liegenden Stichtag aufgestellt werden. |
Verschmelzungsbericht | Wenn weder der Abschnitt für die Gesellschafter noch der Abschnitt für die Arbeitnehmer erforderlich ist, kann die Erstellung des Umwandlungsberichts gänzlich unterbleiben; im Übrigen siehe Kap 4.5. |
Verschmelzungsprüfung | Die Umwandlungsprüfung ist nicht erforderlich, wenn
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Prüfung durch den Aufsichtsrat (so vorhanden) | Wenn
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