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Neu Dokument-ID: 1173967

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.10 Verschmelzungsbeschluss und -vertrag

Zustimmung der Gesellschafter

Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird nur wirksam, wenn die Gesellschafter aller beteiligten Gesellschaften dem Verschmelzungsplan zustimmen (Verschmelzungsbeschluss).

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