© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 791862

Andrea Futterknecht - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.4.8 Versicherungsverträge

Versicherungsverträge gehen auf die übernehmende Gesellschaft über. Die übernehmende Gesellschaft hat kein Kündigungsrecht gem § 70 Abs 2 VersVG. Kommt es infolge der Verschmelzung zu einer Doppelversicherung, anerkennt der OGH zugunsten der übernehmenden Gesellschaft eine Vertragsanpassung bzw -aufhebung gem § 60 VersVG analog. Als jüngerer Vertrag gilt dabei stets der übergegangene. Auch § 151 Abs 2 und 158 VersVG sind auf die Gesamtrechtsnachfolge nicht anwendbar (Kalss in Verschmelzung Spaltung Umwandlung², Rz 49 zu § 225a AktG).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch GmbH-Beratung in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop