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Dokument-ID: 1267686
7.3.6 Wann muss eine Meldung gemacht werden?
Ein Geldwäscheverdachtsfall muss gemeldet werden, sobald ein begründeter Verdacht besteht – also dann, wenn Tatsachen darauf hindeuten, dass Vermögenswerte aus strafbaren Handlungen stammen oder mit Terrorismusfinanzierung in Zusammenhang stehen. Maßgeblich sind die Pflichten nach dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz.