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Dokument-ID: 871188
4.6 Weisungsrecht
Das Weisungsrecht des Dienstgebers ist ein Gestaltungsrecht, welches seine Grundlage im Arbeitsvertrag hat. Weisungen sind einseitige Willenserklärungen des Dienstgebers, welche auf die Konkretisierung der Leistungspflichten des Dienstnehmers gerichtet sind. Mit einer Weisung kann der Dienstgeber die nur gattungsmäßig umschriebenen Dienstpflichten näher konkretisieren.