© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 757800

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.6.6 Wesentlichkeit

Die Gewährleistungszusagen selbst können auf Wesentlichkeit eingeschränkt werden, sodass ein Mangel einer Gewährleistungszusage nur dann geltend gemacht werden kann, wenn es sich um einen wesentlichen Mangel handelt. Der Begriff der Wesentlichkeit kann in diesem Zusammenhang etwa mit Überschreitung einer gewissen Betragsgrenze, mit einem Prozentsatz am Gesamtumsatz, als Verweis auf bestimmte wesentliche Verträge oder in Relation zum Haftungspotenzial definiert werden. Dies resultiert in einer mehrfachen betraglichen Beschränkung, sodass ein Mangel überhaupt nur dann geltend gemacht werden kann, wenn er einen gewissen Betrag übersteigt (Wesentlichkeitsbeschränkung) und danach die Betragsgrenzen der Haftungsbeschränkungen zu beachten sind.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch GmbH-Beratung in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop