© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
3.6.6 Wesentlichkeit
Die Gewährleistungszusagen selbst können auf Wesentlichkeit eingeschränkt werden, sodass ein Mangel einer Gewährleistungszusage nur dann geltend gemacht werden kann, wenn es sich um einen wesentlichen Mangel handelt. Der Begriff der Wesentlichkeit kann in diesem Zusammenhang etwa mit Überschreitung einer gewissen Betragsgrenze, mit einem Prozentsatz am Gesamtumsatz, als Verweis auf bestimmte wesentliche Verträge oder in Relation zum Haftungspotenzial definiert werden. Dies resultiert in einer mehrfachen betraglichen Beschränkung, sodass ein Mangel überhaupt nur dann geltend gemacht werden kann, wenn er einen gewissen Betrag übersteigt (Wesentlichkeitsbeschränkung) und danach die Betragsgrenzen der Haftungsbeschränkungen zu beachten sind.