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Nina Gasser-Koneczny | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.3 Zentrale Pflichten der Geldwäsche-Compliance für Steuerberater:innen und Wirtschaftstreuhänder:innen

Allgemeines

Auch für Steuerberater:innen und Wirtschaftstreuhänder:innen gehört die Geldwäsche-Compliance zu den zentralen Berufspflichten. Sie sind nach den einschlägigen Vorschriften verpflichtet, Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu erkennen, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zu deren Verhinderung zu setzen. Dazu zählen insbesondere die sorgfältige Identifizierung und Überprüfung der Mandanten (Know-Your-Customer-Prinzip) sowie die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten. Verdächtige Transaktionen müssen dokumentiert und gegebenenfalls unverzüglich an die zuständigen Behörden gemeldet werden. Ebenso wichtig sind interne Sicherungsmaßnahmen wie Schulungen, klare Prozesse und die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten. Die Einhaltung dieser Pflichten dient nicht nur der gesetzlichen Absicherung, sondern auch dem Schutz der Integrität des Berufsstandes.

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