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Neu Dokument-ID: 1120216

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.10.4 Zuständigkeit und anwendbares Recht

Gem § 4 ReO sind für die Durchführung der Restrukturierungsverfahren die jeweiligen Insolvenzgerichte zuständig. Das Restrukturierungsverfahren ist somit bei dem für Insolvenzverfahren zuständigen Gerichtshof erster Instanz am Ort des Betriebs des Unternehmens zuständig (§ 63 IO).

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