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Dokument-ID: 1267660
9.2.5 Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr
- Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet.
- Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch und endet mit dem darauffolgenden 31.12. (einunddreißigsten Dezember).*
- Die folgenden Geschäftsjahre dauern jeweils vom 01.01. (ersten Jänner) bis zum 31.12. (einunddreißigsten Dezember) eines Kalenderjahres.