© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
9.2.16 Geheimhaltungspflichten
1. | Die Gesellschafter verpflichten sich zeitlich unbefristet, vertrauliche Informationen gegenüber jedem Dritten geheim zu halten und ausschließlich für Zwecke der Gesellschaft zu nutzen oder zu verwerten. | ||||||
2. | Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung umfassen jede Information, die von der Gesellschaft oder einem anderen Gesellschafter stammt und mit dem Geschäftszweig oder den Geschäftstätigkeiten der Gesellschaft im mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang steht und schließt auch die Zusammenstellung ansonsten öffentlicher Informationen in einer nicht öffentlich bekannten Form ein. | ||||||
3. | Der Begriff vertrauliche Informationen umfasst weder Informationen oder Zusammenstellungen von Informationen, die:
| ||||||
4. | Sofern die Gesellschaft oder die Gesellschafter im Zuge der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft Dritte beiziehen, verpflichten sie sich, vertrauliche Informationen nur unter Überbindung aller Geheimhaltungsverpflichtungen gemäß diesem Punkt bekannt zu machen. | ||||||
5. | Für jeden Verstoß gegen diesen Punkt ist vom Verletzenden eine Vertragsstrafe von EUR … (… Euro) an die Gesellschaft zu leisten. Im Falle einer fortgesetzten Verletzung der Geheimhaltungspflicht gilt jede neu begonnene Woche des Verletzungszeitraums als neuer Verstoß. Allfällige, über die Vertragsstrafe hinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt. |