© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 131454
Steiermärkisches Grundverkehrsgesetz (StGrundVG)
§ 16. Erklärungspflichtige Rechtsgeschäfte
(1)Folgende Rechtsgeschäfte sind erklärungspflichtig:
- die Übertragung des Eigentums,
- die Einräumung des Fruchtnießungsrechtes,
- die Einräumung des Rechtes oder die Erteilung der Zustimmung, auf fremden Baugrundstücken ein Bauwerk zu errichten (§ 435 ABGB),
- die Bestandgabe von Baugrundstücken, sofern die Bestanddauer mehr als 20 Jahre beträgt oder der Bestandvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wird,
- die Begründung der Dienstbarkeit der Wohnung oder jede sonstige Überlassung, die der Benützerin/dem Benützer eine ähnliche rechtliche und tatsächliche Stellung gibt wie einer Eigentümerin/einem Eigentümer oder einer/einem Dienstbarkeitsberechtigten, und
- (Anm. d. Red.: Z 6 wurde durch LBGl. Nr. 67/2011 aufgehoben.)
(2) Abs. 1 gilt nicht für Rechtserwerbe von Todes wegen durch Personen, die zum Kreis der nächsten Angehörigen (§ 30 Abs. 8) gehören.
(LGBl. Nr. 79/2023)