© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 185716
Burgenländische Grundverkehrsverordnung (Bgld. GVVO)
§ 2. Schriftliche Erklärung
(1) Für die Abgabe einer schriftlichen Erklärung gemäß § 9 Abs. 2 Burgenländisches Grundverkehrsgesetz 2007 hat die Rechtserwerberin oder der Rechtserwerber ein dem Anhang entsprechendes Formular zu verwenden.
(2) Die Erklärung ist von der Rechtserwerberin oder dem Rechtserwerber beziehungsweise den zur Vertretung berufenen Organen zu unterschreiben.
(3) Mit der Erklärung hat die Rechtserwerberin oder der Rechtserwerber Urkunden über den Rechtserwerb und ihre oder seine Staatsbürgerschaft vorzulegen.