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Dokument-ID: 015309
2. Unterabschnitt
Tiroler landwirtschaftliches Siedlungsgesetz 1969 (TLSG 1969)
2. Unterabschnitt
Behörden und Verfahren
§ 4.
Parteien im Siedlungsverfahren sind:
- die Antragsteller im Sinne des § 3;
- Personen, die Grundstücke, Gebäude oder Rechte zur Verfügung stellen, soweit sie nicht bereits unter Z. 1 fallen, sowie jene Personen, denen an diesen Grundstücken oder Gebäuden dingliche Rechte zustehen.