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Dokument-ID: 179157
Abschnitt Il
Steiermärkisches Landwirtschaftliches Siedlungs-Landesgesetz 1991 (StLSG 1991)
Abschnitt Il
Behörden und Verfahren
§ 4.
Parteien im Siedlungsverfahren sind
- die Antragsteller (§ 3 Abs. 2);
- Personen, die Grundstücke, Gebäude oder Rechte zur Verfügung stellen, soweit sie nicht bereits unter Z. 1 fallen, sowie jene Personen, denen an diesen Grundstücken oder Gebäuden dingliche Rechte zustehen.