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Dokument-ID: 687383
11.6 Begehren
Basis für eine Neueintragung, Änderung oder Löschung im Grundbuch sind neben den Personendaten und Urkunden die Begehren.
Im Begehren ist genau anzugeben, was im Grundbuch eingetragen werden soll, wobei bei der elektronischen Eingabe bestimmte Begehrenstypen mit vorgegebener Struktur (Eingabefeldern) zu verwenden sind.