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FORUM Media (red) | Glossar

Benützungsarten

Die formale Grundstücksdefinition macht die Qualität einer eigenen Grundfläche nicht mehr davon abhängig, dass sie eine ausschließliche Benützungsart aufweist. Grundstücke im Grenzkataster können aus einem oder mehreren Benützungsabschnitten (flächengleiche Benützungsart) bestehen, die Benützungsabschnitte sind aus der Katastralmappe und dem Grundstücksverzeichnis ersichtlich. Zur Benützungsart ist zu beachten, dass es sich um einen vom Vermessungsgesetz geschaffenen Begriff (§ 8 Z 2, § 10 und Anhang zum VermG) handelt, zumal den Vermessungsbehörden nur die Feststellung der tatsächlichen Benützung einer Grundfläche zukommen kann. Andere Aussagekraft hat die Benützungsart nicht, sie hat mit der aufgrund von Landesgesetzen festgesetzten Flächenwidmung nichts zu tun. Der Entwurf einer neuen Vermessungsverordnung will – ohne öffentlichen Glauben – teilweise auch rechtliche Kategorien der Widmung in den Kataster integrieren.