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Eigentumsblatt
Das Grundbuch besteht aus Hauptbuch und Urkundensammlung (§ 1 GBG). Im Hauptbuch ist für jede flächenmäßige Einheit eine Grundbuchseinlage eingerichtet. Jede Einlage enthält ein A-Blatt (Gutbestandsblatt), ein B-Blatt (Eigentumsblatt) und ein C-Blatt (Lastenblatt). Das B-Blatt (Eigentumsblatt) informiert über die Eigentumsverhältnisse. Es weist sowohl den Eigentümer aus als auch die Eigentumsübertragungen. Weiters sind im Eigentumsblatt rechtserhebliche Beschränkungen des Eigentümers, die ihn persönlich in seiner Vermögensverwaltung betreffen, anzuführen (beispielsweise Minderjährigkeit oder Sachwalterschaft).