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Neu Dokument-ID: 1281307

Alfred Michael Wolf | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.9 Erheblicher Schaden durch einen Unfall des Vertragserrichters

Rechtliche Grundlagen

Eine schriftlich erteilte Vollmacht bevollmächtigt in der Regel immer nur die bevollmächtigte Person, egal, ob es sich um eine natürliche oder um eine juristische Person handelt.

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