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Last
Als Last wird die Leistung die aus einer Sache selbst zu entrichten ist und durch die der Wert dieser Sache gemindert wird, bezeichnet. Bestandteil jeder Grundbuchseinlage ist das Lastenblatt oder auch C-Blatt genannt. In diesem sind sowohl alle die Liegenschaft belastenden dinglichen Rechte inbegriffen als auch sonstige objektive Beschränkungen in Bezug auf die Liegenschaft. Neben dem C-Blatt bestehen noch das A-Blatt (Gutbestandsblatt) und das B-Blatt (Eigentumsblatt). Zur Bereinigung des Lastenblattes kann es zB durch die Einverleibung der Löschung von eingetragenen Hypotheken kommen. Dieser Vorgang wird Lastenfreistellung genannt.