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FORUM Media (red) | Glossar

Nummerierung von Grundstücken

Bei der Teilung eines Grundstückes trachtet das Gesetz, nach Möglichkeit Grundstücksnummern räumlich beisammen zu lassen. So sind bei der Teilung eines Grundstückes die neu entstehenden Grundflächen in Bruchform derart zu bezeichnen, dass der Zähler die Nummer des ursprünglichen Grundstückes und der Nenner eine mit 1 beginnende fortlaufende Unterzahl ist, so wird zB das Grundstück 333 in die neuen Grundstücke 333/1 und 333/2 geteilt. Ist das Stammgrundstück bereits in Bruchform bezeichnet, erhält ein Teilgrundstück die ursprüngliche Bruchzahl, die übrigen Grundstücke sind mit dem gleichen Zähler und mit den dem letzten verwendeten Nenner folgenden Zahlen zu bezeichnen (zB 333/5 wird geteilt in 333/5 (neu) und 333/6). Im Grundsteuerkataster ist bei getrennter Nummerierung auch bei Neuschaffung von Grundstücken die Benutzungsart als Baufläche oder Flurstück zu beachten (vgl im Einzelnen Kaluza/Burtscher³, 22 ff).