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Dokument-ID: 687334
9.1 Grundstück (Parzelle)
Ein Grundstück ist der Teil einer Katastralgemeinde, der im Grenzkataster oder Grundsteuerkataster mit einer eigenen Grundstücksnummer bezeichnet ist. Der Grundsteuerkataster ist eine ältere Form der Grundstücksaufnahme, die Lage, Fläche und Nutzung zeigt, aber die Grenzen sind nicht rechtsverbindlich. Der Grenzkataster ist die moderne, rechtsverbindliche Version, in der die Grenzen exakt vermessen und koordiniert sind, wodurch sie bei Streitigkeiten nicht mehr „wandern“ und eine Ersitzung unmöglich ist.