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Redaktion FORUM Media | Glossar

Grundverkehrskommission

Die Grundverkehrskommission ist eine Grundverkehrsbehörde iSd mancher regionalen Grundverkehrsgesetze der österreichischen Bundesländer. Das Salzburger Grundverkehrsgesetz 2001 (S-GVG 2001) zum Beispiel nennt die Grundverkehrskommission ausdrücklich in seinem § 27 Abs 1 Z 3. Die örtliche Zuständigkeit der Grundverkehrskommission richtet sich nach der Lage des Grundstückes (§ 3 lit a AVG). Liegen die Grundstücke eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes in mehreren politischen Bezirken, ist die Grundverkehrskommission zuständig, in deren Amtsbereich sich der wirtschaftliche Mittelpunkt des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes befindet (§ 27 Abs 2 S-GVG 2001). Eine mögliche Zusammensetzung der Grundverkehrskommission ist im § 28 S-GVG 2001 geregelt.

Realteilungen unterliegen, auch wenn sie auf Urteil beruhen, den Beschränkungen des Grundverkehrsrechts und bedürfen daher unter den sonstigen Voraussetzungen der Zustimmung der Grundverkehrskommission zum Teilungsbeschluss. Dieser stellt die Entscheidungsgrundlage für die Verwaltungsbehörde dar (OGH 27.11.2007, 3 Ob 214/07b).