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Dokument-ID: 773026
Katastralgemeinde
Katastralgemeinden sind diejenigen Teile der Erdoberfläche, die im Grenzkataster oder im Grundsteuerkataster als solche namentlich bezeichnet sind (§ 7 VermessungsG). Eine Katastralgemeinde beschreibt den Geltungsbereich des jeweiligen Grundbuches. Für jede Katastralgemeinde existiert ein Hauptbuch. Vorwiegend umfasst eine politische Gemeinde eine oder mehrere Katastralgemeinden.