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5.7 Landtafel
Die Landtafel in Österreich war ein zentrales Rechts- und Verwaltungsinstrument der frühneuzeitlichen Landesverfassungen und diente insbesondere der formellen Erfassung des landständischen Adels sowie der Sicherung seiner besonderen rechtlichen Stellung. Sie stellte ein offizielles Verzeichnis dar, in das adelige Geschlechter, landständische Familien und deren Güter eingetragen wurden und bildete damit die Grundlage für die Zugehörigkeit zu den Landständen eines jeweiligen Kronlandes. Die Eintragung in die Landtafel war von erheblicher rechtlicher Bedeutung, da sie den Zugang zu ständischen Rechten eröffnete, etwa zur Teilnahme an den Landtagen, zur Mitwirkung an der Landesgesetzgebung und zur Ausübung politischer Einflussmöglichkeiten gegenüber dem Landesherrn.