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Redaktion FORUM Media | Glossar

Lastenblatt

Das Grundbuch besteht aus Hauptbuch und Urkundensammlung (§ 1 GBG). Im Hauptbuch ist für jede flächenmäßige Einheit eine Grundbuchseinlage eingerichtet. Jede Einlage enthält ein A-Blatt (Gutbestandsblatt), ein B-Blatt (Eigentumsblatt) und ein C-Blatt (Lastenblatt). Das Lastenblatt enthält Informationen zu den Belastungen, die mit dem Eigentum an der Liegenschaft einhergehen. Hierzu zählen vor allem Pfandrechte, aber auch beispielsweise Vor- und Wiederkaufsrechte, Veräußerungs- und Belastungsverbote und Reallasten.