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Redaktion FORUM Media | Glossar

Pauschalgebühr

Die Gebühren, die als Pauschalgebühren zu entrichten sind, regelt TP 14 GGG. Für die Bekanntmachung der freiwilligen Feilbietung einer Liegenschaft, eines Superädifikats oder Baurechts in der Ediktsdatei ist eine Pauschalgebühr iHv EUR 117,– nach TP 14 Z6 GGG zu entrichten. Diese bezieht sich gesondert auf jede einzelne Bekanntmachung, ist aber für jede Feilbietung nur einmal zu entrichten, auch bei nachfolgenden Ergänzungen oder Änderungen des Inhalts.