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Neu Dokument-ID: 773041

Redaktion FORUM Media | Glossar

Plombe

Die Tagebuchzahl unerledigter Grundbuchsstücke ist unter Beifügung der Jahreszahl in der Aufschrift der Einlage, in der eine Eintragung stattfinden soll, als Plombe ersichtlich zu machen (§ 11 GUG).

Als Plombe wird die Tagebuchzahl von Anträgen angeführt, die noch unerledigt sind. Solch eine Eintragung weist also darauf hin, dass sich der Stand des Grundbuchs im Rang dieses Antrags voraussichtlich verändern wird. Um nähere Informationen zu bekommen, ist eine Einsichtnahme in das Tagebuch (Geschäftsregister des Grundbuches) oder eine Anfrage an die Grundbuchsabteilung möglich.